Gedruckte Preisteile

Digitale Alternativen ermöglichen

Politik

Der Gesetzgeber sieht bis heute gedruckte Preisteile in Reisekatalogen obligatorisch vor. Sie liegen den Katalogen in Millionenauflage bei. Dies ist weder aus ökonomischer, noch aus ökologischer Perspektive sinnvoll. Die Politik sollte den Weg frei machen für digitale Alternativen, die den Kunden aktuell und transparent informieren. Dafür müssten drei Gesetze geändert werden.


Nicht nachhaltig
Tausende Tonnen Papier werden jedes Jahr für separate Preisteile in Reisekatalogen bedruckt. Entsprechend groß sind die Kosten für Transport, Lagerung und Entsorgung. Das ist aus ökologischer Perspektive nicht vertretbar. Zudem hat sich das Nutzerverhalten stark verändert: Kunden informieren sich in der Regel online oder im Reisebüro.  Es ist daher davon auszugehen, dass ein Großteil der Preisteile ungelesen im Altpapier landet.

Digital und transparent
Digitale, nachhaltige Alternativen existieren bereits. Sie erlauben die transparente Aufschlüsselung der zahlreichen Preisvarianten in Abhängigkeit von Abflughafen, Terminen, Zimmerkategorien etc. Im Reisebüro oder bei der Online-Buchung erhalten Kunden vor der Buchung ohnehin den aktuellen Reisepreis – das ist bereits jetzt gelebte Praxis.

Der Gesetzgeber sollte hier dem Fortschritt nicht im Weg stehen. Im Katalog sollten Preisindikationen, z.B. in Form von Preisspannen, ausreichen.

EU-Richtlinien ändern
Wünschenswert wäre, wenn in Zukunft in Katalogen auf die Möglichkeit einer Preisanfrage verwiesen werden könnte. Der Weg dorthin ist allerdings nicht einfach. Es  müssten zwei europäische Richtlinien und ein deutsches Gesetz geändert werden. Erstens die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Sie regelt, dass der Preis zu den wesentlichen Informationen gehört, die der Verbraucher vorliegen haben muss, wenn er – etwa in einem Katalog – zum Kauf aufgefordert wird. Wird der Preis nicht genannt, liegt eine unzulässige irreführende Unterlassung vor. In Deutschland findet sich die entsprechende Regelung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Zweitens legt die europäische Verbraucherrichtlinie fest, dass der Gesamtpreis einer Dienstleistung zu den vorvertraglichen Informationspflichten gehört, die ein Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellen muss.

Preisangabenverordnung modernisieren
Schließlich sollte die deutsche Preisangabenverordnung modernisiert werden. Sie stammt aus dem Jahr 1985 und fordert bei der Werbung für Dienstleistungen und Produkte die Angabe des Endpreises. Eine zeitgemäße Anpassung tut Not: Unternehmen sollten auch online über Preise informieren dürfen.

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