Kundengeldabsicherung reformieren

Zukunftssicher nach niederländischem Vorbild

Aktuelles | Politik

Politik, Reise- und Versicherungswirtschaft diskutieren derzeit, wie ein Modell für eine Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter aussehen könnte. Die Insolvenz von Thomas Cook hat gezeigt, dass die bisherige Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro für Großschäden nicht ausreicht. Ein neues Modell muss im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllen: Für die angestrebten, deutlich erhöhten Haftungssummen müssen entsprechende Deckungen in der Praxis auch realisierbar sein – die Versicherungswirtschaft ist hier mit entsprechenden Zusicherungen sehr zögerlich. Und die Lösung muss wirtschaftlich für die Pauschalreiseveranstalter tragfähig sein, um den Wettbewerb nicht weiter einseitig zu Gunsten von Einzelleistungen wie z.B. Hotel- und Flugportalen zu verschieben. Aus Sicht
des Deutschen Reiseverbandes bietet sich daher ein dreistufiges Modell an, das diese Anforderungen erfüllt. Der Verbraucherschutzfonds „Gute Reise“ (VSFGR) orientiert sich am niederländischen Modell und besteht aus drei Ebenen.

Grundsicherung

Alle Reiseveranstalter sichern in der ersten Stufe des Modells zunächst einen zu bestimmenden Prozentsatz ihres Jahresumsatzes ab. Sie tun dies abhängig von ihrer Finanzkraft und haben dafür drei Möglichkeiten. Sie können, erstens, für den geforderten Betrag eine
Versicherung abschließen und entsprechende Prämien bezahlen. Sie können sich, zweitens, eine entsprechende Bankbürgschaft beibringen oder, drittens, den Betrag auf einem Treuhandkonto deponieren.

Kapitalgedeckter Fonds

In der zweiten Stufe greift ein kapitalgedeckter Fonds. Aus diesem werden im Schadensfall die vorab vereinnahmten Kundengelder erstattet, wenn die individuelle Absicherung des Veranstalters nicht ausreicht. Zudem würde der Fonds auch die Kosten für die anderweitig zu organisierende Rückreise der Kunden aus dem Urlaubsort finanzieren (Repatriierung). Dieser Fonds müsste zunächst über einige Jahre durch Einzahlungen der Pauschalreisenden aufgebaut werden. Pro Reisegast wären zwei bis drei Euro pro Reise denkbar. Dieser Beitrag zur Insolvenzabsicherung müsste im Buchungsprozess transparent gemacht und separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Für den Fall eines Schadens zu einem Zeitpunkt bevor das notwendige Vermögen zur Schadensdeckung aufgebaut ist, muss der Fonds in die Lage versetzt werden, einen Kredit aufzunehmen – vorzugsweise durch die Stellung einer Bundesbürgschaft.

Spitzenabdeckung

Um die Leistungsfähigkeit des Fonds auch in einem extremen Fall sicher zu stellen, muss der Fonds zur Abdeckung der Spitzen kreditfähig gemacht werden.

Enger Zeitplan

Die Reisewirtschaft ist verpflichtet, ihre Kunden gegen Insolvenzrisiken abzusichern. Das ergibt sich aus einer EU-Richtlinie. Die Bundesregierung will den Schutz für Pauschalreisende bis Ende Oktober 2020 im nationalen Recht neu regeln. Um das zu erreichen, muss der entsprechende Gesetzentwurf spätestens im Frühjahr vorliegen, um dann in die Ressortabstimmung und den Bundestag zu gehen. Angesichts der komplexen Materie ein äußerst enger Zeitplan.

Zurück Alle Pressemeldungen