Musterfeststellungsklage: Anwendungsbereich zu weit

DRV fordert Präzisierungen

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Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Musterfeststellungsklage im Deutschen Bundestag erneuert der Deutsche Reiseverband (DRV) seine Kritik an dem Gesetz. Der DRV bittet die Abgeordneten darum, den Text an einigen Punkten nachzubessern. Im Kern geht es darum, den derzeit sehr unscharf gefassten Klagegegenstand enger zu fassen.

Jeder verbringt seinen Urlaub anders

Die Musterfeststellungsklage sollte als Rechtsinstitut nur für systematische Manipulationen, bei denen es zu einer Vielzahl gleichartig Geschädigter kommt, zur Verfügung stehen. Das ist der Grundgedanke hinter dem Gesetz. Beim Abgas-Skandal war dies eindeutig der Fall. Der Präsident des Deutschen Reiseverbands Norbert Fiebig erklärt: „Um im Fall eines Schadens feststellen zu können, ob es unternehmensseitig zu systematischen Fehlern kam, müssen die Klagegegenstände exakt vergleichbar sein. Bei Pauschalreisen ist dies jedoch fast nie der Fall. Sie wirken vielleicht auf den ersten Blick wie standardisierte Produkte. Doch sie werden zumeist dynamisch und individuell auf Kundennachfrage zugeschnitten.“

Das Reiseerlebnis vor Ort ist höchst individuell – auch innerhalb einer Gruppe. Daher sind Reisen in der Regel nicht in allen Punkten vergleichbar. Der Gesetzestext sollte daher präzisieren, dass alle Verbraucher einen in allen Punkten exakt identischen Sachverhalt geltend machen müssen.

Schwellenwert bei Zahl der Geschädigten erhöhen

Damit eine Musterfeststellungsklage Sinn macht, sollte zudem eine größere Gruppe von Betroffenen vorhanden sein. Denn nur dann kann ernsthaft von „standardisierten Massengeschäften“ gesprochen werden, von denen im Gesetzentwurf die Rede ist. Aktuell reichen bereits zehn geschädigte Verbraucher aus, um ein Musterverfahren anzustrengen. Zudem müssen sich nur weitere 40 Unterstützer finden, die sich in ein Klageregister eintragen. Es sollte zudem eine Mindestschadenshöhe eingeführt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf bisher nicht vor.

Schon heute bester Schutz für Reisende

Wichtig zu wissen: Es besteht keine Rechtslücke. Deutsche Reisende profitieren schon heute von einem umfangreichen Verbraucherschutz. So unterliegen insbesondere Pauschalreisen strengen nationalen und europäischen Vorschriften. Am 1. Juli tritt zudem das neue Reiserecht in Kraft. Dadurch werden die Verbraucherrechte noch weiter gestärkt und europaweit vereinheitlicht. Das geltende Recht bietet zudem schon jetzt ein umfangreiches Instrumentarium bei Verstößen gegen verbraucherschützendes Recht, u.a. im Wettbewerbs- und Unterlassungsklagerecht.

 

Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“

 

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