Neu im Jahr 2025: Barrierefreiheit wird verpflichtend

European Accessibility Act gilt ab 28. Juni 2025

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Mit dem European Accessibility Act (EAA) müssen ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen.

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