Die EU will die Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr neu fassen. Reisende sollen mehr Informationen und Hilfe bei Verspätungen und Zugausfällen bekommen. Das ist zu begrüßen. Doch auch Fahrkartenverkäufer, die nur eine Vermittlerfunktion haben, sollen nun stärker in die Pflicht genommen werden. Das hat der Verkehrs- und Tourismusausschuss des Europäischen Parlaments am 9. Oktober beschlossen. Betroffen sind zurzeit rund 2100 Reisebüros mit DB-Lizenz und darüber hinaus Touristinformationen, die Bahntickets verkaufen. Diese müssten den Plänen zufolge Reisende auch nach Reiseantritt über Verspätungen und Anschlussverbindungen informieren und Hilfeleistungen im Fall von Verspätungen leisten, also Mahlzeiten anbieten und für Hotelunterbringung sorgen. Das alles ist bisher Aufgabe des Bahnunternehmens – und so sollte es auch bleiben.
DTV-Präsident Reinhard Meyer: „Gerade im ländlichen Raum schließen Touristinformationen eine Angebotslücke, weil an immer mehr Bahnstationen keine Fahrkarten mehr am Schalter verkauft werden. Sollten die Touristinformationen jetzt auch bei Zugverspätungen und Zugausfällen in die Pflicht genommen werden, wäre der Rückzug aus dem Fahrkartenverkauf die zwangsläufige Folge. Das beträfe Urlauber und Einwohner gleichermaßen. Ich bezweifle, dass dies im Sinne des Verbraucherschutzes ist. Hier werden schlicht die Falschen zur Verantwortung gezogen. Wenn ich eine Briefmarke am Kiosk kaufe, beschwere ich mich auch nicht beim Verkäufer, wenn der Brief nicht ankommt.“
DRV-Präsident Norbert Fiebig: „Die Abstimmung des Verkehrs- und Tourismusausschusses ist enttäuschend. Es ist lebensfremd, Reisebüros in Mithaftung zu nehmen, obwohl sie mit Verspätungen oder dem Zugausfällen nichts zu tun haben. Die Vertragsbeziehung besteht schließlich zwischen Reisenden und Bahnunternehmen. Der Fahrkartenverkauf ist für Reisebüros schon jetzt wenig rentabel. Wenn die typischerweise kleinen und mittelständischen Betriebe diese neuen Verpflichtungen übernehmen müssten, wäre dies das Aus für den Fahrkartenverkauf im Reisebüro. Wir setzen nun darauf, dass die Beratungen im EU-Ministerrat zu einer vernünftigen Lösung führen.“
Zeitgleich zur Ausschusssitzung fand ein Gespräch im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu den Beratungen im EU-Ministerrat zur Neufassung der Fahrgastrechteverordnung statt. Dort warben DRV und DTV für den Erhalt des Fahrkartenverkaufs im Reisebüro und der Touristinformation.