„New Deal for Consumers“

Europäische Sammelklage gefährdet Tourismuswirtschaft – Transparente Spielregeln für Online-Plattformen überfällig

Pressemeldungen | Politik

Die EU-Kommission beabsichtigt im Rahmen des sogenannten „New Deal for Consumers“ eine Stärkung von Verbraucherrechten und die Schaffung von mehr Transparenz im Online-Handel. Vorgesehen sind u.a. die Einführung einer Sammelklage auf Schadensersatz sowie die Überarbeitung von gleich vier Verbraucherschutzrichtlinien. Die deutsche Tourismuswirtschaft fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Zurückweisung des Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Sammelklage einzusetzen.

So seien in der derzeitigen Ausgestaltung unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft zu befürchten und der Schutz seriös arbeitender Unternehmen nicht gewährleistet, so der Generalsekretär des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) Michael Rabe. „Eine europäische Sammelklage gefährdet zudem die Reisewirtschaft, denn sie ist ein Einfallstor für Rechtsmissbrauch. Außerdem ist sie aus Verbraucherschutzgesichtspunkten überflüssig, denn gerade im Reiserecht haben wir schon jetzt ein hohes und ausreichendes Schutzniveau“, so Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Reiseverband (DRV), der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßen die Initiative jedoch mit Blick auf die Schaffung von mehr Transparenz von Algorithmen und Rankings im Online-Handel im gemeinsamen Interesse von Leistungsträgern und Verbrauchern. „Auch eine eindeutigere oder einfachere Identifizierung der Rechtsnatur der auf den Portalen gelisteten Angebote ist absolut notwendig“, so IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Überregulierungen sind unbedingt zu vermeiden: Dort wo schon branchenspezifische Regelungen wie im neuen Reiserecht geschaffen wurden, darf nicht noch allgemein und damit undurchsichtig draufgesattelt werden“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes. Die Kriterien, nach denen Online-Marktplätze ihre Ergebnisse listen, sind oft intransparent. Dabei werden Online-Plattformen stark genutzt, um z.B. für den nächsten Urlaub die passende Unterkunft zu finden.

Die Verbände appellieren daher in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Gesetzgeber, die Hinweise aus der Branche ernst zu nehmen, um nicht das unternehmerische Rückgrat der Tourismuswirtschaft zu gefährden.
 
Pressekontakt:
Nicole von Stockert, BTW-Pressesprecherin
Fon: 030/72 62 52-60; vstockert@btw.de
 
Unsere Presseinformationen finden Sie auch unter www.btw.de

Über den BTW:
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft vertritt als Dachverband der deutschen Tourismuswirtschaft die gemeinsamen und übergreifenden Interessen dieser vielfältigen und starken Branche. Die Tourismuswirtschaft steht für rund 4 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland und beschäftigt 2,9 Millionen Menschen. Tourismus sorgt beispielsweise für rund 1,7 Millionen Arbeitsplätze in Hotellerie und Gastronomie, rund 350.000 im Sport-, Freizeit- und Kultursektor, mehr als 130.000 im Straßen- und Nahverkehrsbereich sowie rund 100.000 in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern (Quelle: BMWi-Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus“).

Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“

 

 

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