Im Februar 2022 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 18,8 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das mehr als zweieinhalb Mal so viele (+161,0 Prozent) wie im Februar 2021, als aufgrund der Corona-Pandemie ein Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste galt. Im Vergleich mit dem Vorkrisenmonat Februar 2020 lagen die Übernachtungszahlen jedoch immer noch um 37,3 Prozent niedriger.
Übernachtungszahlen in- und ausländischer Gäste im Februar 2022 noch unter Vorkrisenniveau
Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Februar 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 153,0 Prozent auf 16,2 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich sogar um 226,4 Prozent auf 2,6 Millionen. Im Vergleich zum Vorkrisenmonat Februar 2020 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland um 33,2 Prozent und die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland um 54,9 Prozent niedriger.
Deutlich weniger Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen als im Februar 2020
Untergliedert nach Unterkunftstypen (Betriebsarten) entfielen im Februar 2022 knapp 62,6 Prozent der Übernachtungen auf Hotels, Gasthöfe und Pensionen, 17,6 Prozent auf Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten und 1,6 Prozent auf Campingplätze. Sonstige tourismusrelevante Unterkünfte, wie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime, machten 18,2 Prozent der Übernachtungen aus. Im Vergleich zum Vorkrisenmonat Februar 2020 nahmen die Übernachtungen in Ferienunterkünften um 32,6 Prozent und in sonstigen tourismusrelevanten Unterkünften um 26,6 Prozent ab. Noch deutlicher gingen die Übernachtungszahlen in Hotels, Gasthöfen und Pensionen zurück, nämlich um 41,5 Prozent im Vergleich zum Februar 2020. Lediglich die Übernachtungen auf Campingplätzen konnten das Niveau vom Februar 2020 fast halten (-2,4 Prozent).
Methodischer Hinweis:
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten beziehungsweise zehn Stellplätzen beim Camping.