Die Bundesregierung berücksichtigt die Argumente der Reisewirtschaft und bessert bei der Überbrückungshilfe III nach: Das ist ein gutes Zeichen, aber eine Reihe von Punkten sollte weiter verbessert werden. Gut ist, dass Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen stärker berücksichtigt werden. Die bisher vorgesehenen Regelungen wurden nunmehr ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden können. Auch die monatlichen Höchstbeträge werden deutlich erhöht: Unternehmen können nun bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten, statt 200.000 bzw. 500.000 Euro. Das ist eine willkommene Unterstützung für verbundene Unternehmen, weil so auch kleinere Filialen größere Chancen haben zu profitieren. Zu begrüßen ist, dass der Förderzeitraum der ÜIII auch rückwirkend für November und Dezember 2020 gilt. Hilfreich ist zudem, dass die Insolvenzantragspflicht nun bis Ende April ausgesetzt bleibt. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt nach intensiven Beratungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Verbesserungen für Reisebüros und Reiseveranstalter, fordert aber zugleich weitere Anpassungen und Klarstellungen vor allem für den Reisevertrieb.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass für Reisen aus dem Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend gemacht werden können. Diese umfassen zum einen externe Ausfall- und Vorbereitungskosten. Zum anderen wird zur Unterstützung interner Kosten des Personalaufwands eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent der Ausfall- und Vorbereitungskosten gewährt. Leistungen aus der Überbrückungshilfe I und II sind anzurechnen. Wie sich diese Regelungen auf den Reisevertrieb auswirken, muss nach Ansicht des DRV noch detailliert ausgewertet werden.
Neben den positiven Nachjustierungen bleiben einige Punkte ungelöst. So ist es sehr bedauerlich, dass bei dem Thema entgangene Provisionen in der Überbrückungshilfe III noch keine bessere Lösung gefunden worden ist. Die Reisewirtschaft bemängelt hier, dass als Bezugsgröße das Jahr 2020 und die erste Hälfte 2021 angesetzt werden. Da derzeit kaum Buchungen generiert wurden und werden, sollte die Fördersystematik geändert und auf die Umsätze des Referenzzeitraums 2019 abgestellt werden.
Auch die Problematik der verbundenen Unternehmen bleibt weiter ungelöst. Zwar profitieren die Unternehmen von der Anhebung der Förderhöhe, aber es bleibt weiter bei der Regelung, dass verbundene Unternehmen nur einen gemeinsamen Förderantrag stellen können. Hier sollte die Bundesregierung eine vernünftige Definition finden, damit sich die Hilfen nicht wettbewerbsverzerrend auswirken. Kritisch ist dabei, dass die Gesamtobergrenze von vier Millionen Euro pro Unternehmen bestehen bleibt. Das heißt, der neue monatliche Höchstbetrag kann nicht einmal drei Monate genutzt werden. Hier muss die Bundesregierung die bereits in Brüssel aufgenommenen Gespräche mit Nachdruck führen, damit die EU-Kommission die Förderhöchstgrenzen erhöht.
Wichtig ist für die Reisewirtschaft auch, dass die Bundesregierung zeitnah einen Plan zum schrittweisen Wiedereinstieg und Wiederbelebung der Branche vorlegt. Hier wartet sie noch auf den Vorschlag zu einem Reisegipfel, den Bundeswirtschaftsminister Altmaier bei der DRV-Jahrestagung im Dezember zugesagt hatte.