„Die Überbrückungshilfen und die Kurzarbeiterregelung bis Ende März nächsten Jahres zu verlängern, ist eine gute und richtige Entscheidung. Derzeit und auch absehbar ist die Krise für die Reisewirtschaft noch nicht vorbei“, zeigt sich der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, erleichtert über die Entscheidung der Bund-Länder-Konferenz. Der DRV hat sich seit vielen Wochen intensiv und kürzlich auch zusammen mit führenden Verbänden der Reise- und Tourismuswirtschaft für eine Fortsetzung der Überbrückungshilfen über das Jahresende hinaus bei der Bundesregierung und den Verhandlungsführern der Koalitionsverhandlungen in Berlin eingesetzt.
Reisewirtschaft noch weit vom Normalzustand entfernt
„Die Reisewirtschaft ist nach wie vor wirtschaftlich sehr stark durch die Corona-Krise getroffen. Die Umsatzrückgänge betragen in der Branche auch dieses Jahr 70 Prozent im Vergleich zu 2019 und wir stellen uns auf ein weiteres schwieriges Jahr 2022 ein. Da weiterhin sehr kurzfristig gebucht wird, zeigt die anstehende Wintersaison 2021/22 zum Buchungsstand Ende September insgesamt noch einen hohen Rückstand von minus 50 Prozent im Vergleich zum Winter 2019/20. Ein Umsatzniveau annähernd wie vor der Pandemie wird sich wohl frühestens 2023 einstellen. Dass beide Instrumente nun verlängert werden schafft Planungssicherheit und ist ein wichtiges Signal für die Arbeitsplatzsicherung in der Reisewirtschaft mit ihren fast drei Millionen Beschäftigten in Deutschland“, betont DRV-Präsident Fiebig anlässlich des Beschlusses der Bund-Länder-Konferenz.
Kurz zuvor hatte ebenfalls am Donnerstag die Europäische Kommission den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework)“ bis zum 30. Juni 2022 verlängert und erweitert. Damit werden auch die Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf nunmehr 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro) und Fixkostenhilfen auf nunmehr zwölf Mio. Euro (bisher zehn Mio. Euro) erneut erhöht, so dass nun Förderungen bis insgesamt maximal 54,5 Mio. Euro möglich sind. Besonders erfreulich für den Mittelstand ist die Anpassung bei der Kleinbeihilfe, da diese ohne Verlustnachweis angewendet werden kann.