Die deutsche Reisewirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die menschenrechtliche Sorgfalt und ist daher Teil der Initiative Roundtable Human Rights in Tourism. In der 2015 gegründeten Multistakeholder-Initiative zur Förderung der Menschenrechte im Tourismus sind aktuell 32 Akteure aus sechs europäischen Ländern aktiv. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Reiseveranstaltern, nationalen Tourismusverbänden, Zertifizierern sowie aus weiteren zivilgesellschaftlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen.
Die Aktivitäten des Roundtable richten sich aus an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den so genannten Ruggie-Guidelines. An diesen orientiert sich auch der Aktionsplan der deutschen Bundesregierung, der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).
Mit dem NAP möchte die Bundesregierung den Menschenrechtsschutz in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern. Im Aktionsplan wird neben der Schutzpflicht des Staates klar die Verantwortung von Unternehmen benannt.
Von Unternehmen wird dabei auf zunächst freiwilliger Basis die Umsetzung verschiedener Leitlinien erwartet. Zu diesen zählen:
Was wir tun: